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   VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162   

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https://dejure.org/2013,15735
VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162 (https://dejure.org/2013,15735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2013 - 9 B 09.2162 (https://dejure.org/2013,15735)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2013 - 9 B 09.2162 (https://dejure.org/2013,15735)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF

    Spitzenqualität: es geht um die Wurst

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 4 Abs. 1, 2, 2a, § 11, § 13, § 14 KHEntgG, § 18 KHG
    Lebensmittelrecht: Spitzenqualität bei Rework? | Krankenhausfinanzierung; Budgetvereinbarung; Schiedsspruch; Genehmigung der Vereinbarung bzw. des Schiedsspruchs; Umfang der Genehmigung; Erlösbudget; Mehrleistungsabschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    "Spitzenqualität": es geht um die Wurst

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung mit "Delikatess-" oder "Spitzenqualität"

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbung für minderwertiges Fleisch ist unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 948
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.10.2000 - 1 B 45.00

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Grundsätzliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Brühwurstwaren gehören zum Kreis der gängigen täglichen Lebensmittel, so dass den Mitgliedern des erkennenden Senats insoweit durchaus eine hinreichende Sachkunde als Verbraucher dieser Produkte zuzubilligen ist (vgl. hierzu auch BVerwG, B.v.18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 5, 9 f.).

    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 05.04.2011 - 3 B 79.10

    Irreführende Bezeichnung industriell hergestellter Fleischerzeugnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Bei der Ermittlung der Verkehrsauffassung ist in erster Linie die mutmaßliche Erwartung eines Durchschnittsverbrauchers, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch ist, unter Berücksichtigung sozialer, kultureller und sprachlicher Faktoren zugrunde zu legen (vgl. Erwägungsgrund Nr. 18 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.5.2005, ABl EG Nr. L 149 S 22/25; Wehlau, LFGB, § 11 Rn. 24, 117; Meyer in Meyer/Streinz, LFGB, 2. Aufl. 2012, § 11 Rn. 36 ff. mit umfänglichen Nachweisen aus der Rspr) bzw. die anzunehmende Erwartung eines informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (so BVerwG, B.v. 18.10.2000 - 1 B 45/00 - juris Rn. 4; B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 4).

    Sollte es zutreffen, dass die Behörden längere Zeit gegen die streitbefangene Auslobung des Produkts der Klägerin oder gegen die Auslobung gleichartiger Produkte anderer Hersteller nicht vorgegangen sind - was im Übrigen vom Beklagten insbesondere für den Zeitraum vor 2006 ausdrücklich bestritten wird (vgl. Niederschrift der mündlichen Verhandlung vom 11.3.2013, S. 5) -, besagt dies nichts darüber, ob sich der Verbraucher aufgrund der Produktbezeichnung (möglicherweise über einen längeren Zeitraum) fehlerhafte Vorstellungen über das Produkt gemacht hat (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2011 - 3 B 79/10 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89

    Irreführung - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    21 2.1 Der Begriff der Irreführung des Verbrauchers in § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LFGB (bzw. § 17 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 u. Satz 2 Buchst. b LMBG) ist anhand des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union auszulegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.1.1992, BVerwGE 89, 320, 322 f.).
  • BVerwG, 10.12.1987 - 3 C 18.87

    Lebensmittel - Bezeichnung - Wortzusammensetzung - Verkehrsauffassung - Deutsches

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Sie begründen als "Sachverständigengutachten von besonderer Qualität" eine Vermutung, was der Verbraucher von einem nach Herstellung, Beschaffenheit und sonstigen Merkmalen in den Leitsätzen beschriebenen Lebensmittel erwartet (vgl. BVerwG , U.v. 10.12.1987 - 3 C 18.87 - juris Rn. 34; B.v.18.10.2000 - 1 B 45.00 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.08.2009 - 9 ZB 08.760

    Einhaltung einer werbenden Obergrenze für Fettgehalt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Über die übrigen in erster Instanz gestellten Feststellungsanträge Nrn. 1 bis 3 ist im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. November 2007 mit der Zurückweisung des Antrags der Klägerin auf Zulassung der Berufung durch den Beschluss des erkennenden Senats vom 28. August 2009 (Az. 9 ZB 08.760) rechtskräftig entschieden worden (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).
  • VGH Bayern, 17.05.2000 - 25 B 97.3555
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Hinzu kommt, dass sich das Gericht zur Ermittlung der maßgeblichen Verbrauchererwartung bezüglich des hier verfahrensgegenständlichen Produkts auch auf Auslegungshilfen in Form der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, die von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission auf der Grundlage von § 33 LMBG/§ 16 LFGB beschlossen wurden bzw. werden, stützen kann (vgl. BayVGH, U.v. 17.5.2000 - 25 B 97.3555 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - 13 A 567/10

    Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch das Inverkehrbringen eines

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.2013 - 9 B 09.2162
    Insofern kann aber bezogen auf die Qualität des Endprodukts nicht mehr von der Verwendung von bestem oder besonders ausgewähltem Ausgangsmaterial bei der Herstellung gesprochen werden (wie hier auch OVG NRW, B.v. 12.10.2010 - 13 A 567/10 - juris Rn. 51).
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